Heute beim TÜV

Diskutiere Heute beim TÜV im KFZ-Elektrik / Elektronik /Reparaturen /An + Umbau Forum im Bereich Allgemeine Technik; Die Abgasuntersuchung ist bestanden, Bremse okay, sonstiger technischer Zustand auch ohne Mängel. Aber..... [ATTACH] Okay, die Hauptscheinwerfer...

  1. #1 jeeptom, 08.05.2024
    jeeptom

    jeeptom Rhein Main Jeeper

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    Die Abgasuntersuchung ist bestanden, Bremse okay, sonstiger technischer Zustand auch ohne Mängel.
    Aber.....

    20240508_203552.jpg

    Okay, die Hauptscheinwerfer waren etwas lose. Jeweils eine der Halteclipse war gebrochen.
    Aber der Arbeitsscheinwerfer ? Der hat die letzten 3 HUs anstandslos überstanden.
    Jetzt fehlt natürlich die E-Kennzeichnung und das Ding soll auf der Straße abgedeckt werden.

    Google sagt:

    Arbeitsscheinwerfer – Wikipedia.

    Den Paragraph 52/7 werde ich dem Prüfer nächste Woche unter die Nase halten.

    32254508mj.jpg
     
  2. TheoYJ

    TheoYJ Ich habe keine Ahnung - davon aber viel...

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    Damit wirst Du leider wahrscheinlich nicht weit kommen. Es gibt erste Bussgeldbescheide, Urteile und bei den Prüfstellen auch innerbetriebliche Anordnungen, dass Arbeitsscheinwerfer an Fahrzeugen nur zulässig sind, wenn mit dem Fahrzeug auch "Arbeiten" verrichtet werden können. Es muss dann auch was zum "Arbeiten" am Fahrzeug vorhanden sein, z.B. eine Seilwinde, ein montierter Schneeschieber, usw. Es soll ja eben keine zusätzliche Beleuchtung zur normalen Fahrzeugbeleuchtung sein, sondern eine "Arbeitsbeleuchtung". Zweimal im Jahr zum Holz machen in den Wald reicht als Begründung nicht mehr, das geht auch mit mobilen Lampen...

    Ich hab zu diesem Thema ein umfangreiches Gutachten und eine Urteilsbegründung eines Gerichts hier...- die Rechtsprechung geht aktuell immer weiter in diese Richtung...

    Besorg Dir lieber eine LED-Leiste mit Zulassung/e-Nummer als zusätzliches Fernscheinlicht, das geht weiterhin...
     
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  3. #3 jeeptom, 09.05.2024
    jeeptom

    jeeptom Rhein Main Jeeper

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    Und warum wird dann nicht zeitnah der Paragraph in der STVZO entsprechend abgeändert ?

    Was ist mit den vielen Freizeit,- oder Campingmobilen und deren Umfeldbeleuchtung unter der Markise ?

    Komischerweise sind die hinteren LED Lampen, auch ohne E-Kennzeichen, nicht beanstandet worden.
    Diese sind viel auffälliger montiert und können bei Missbrauch die nachfolgenden Drängler blenden.

    32254509nv.jpg
     
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  4. #4 OffRoad-Ranger, 10.05.2024
    OffRoad-Ranger

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    Servus Tom,

    ich glaube da gibt es zwei §§ die etwas konträr zueinander stehen. Den §52 und noch einen anderen. ...Hab ihn gefunden: §49a (5) 4. ***siehe unten

    Mit Wikipedia-Auszug würde ich nicht vorfahren, da steht auch nur zusammengewürfeltes drin und ist vom Prüfer anzweifelbar.

    Direkt ein Auszug aus der StVZO ist da besser: StVZO §52: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten (verkehrsportal.de)
    §52 (7) ...mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von ... Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein.

    Und zusätzlich noch dieses Papier Lichttechnische Einrichtungen (picr.de) , (siehe Seite 65) welches von den Prüforganisationen selbst herausgegeben wurde, damit der Anwender die Beleuchtung am Wagen richtig montieren kann. Das Papier ist zwar schon von 2006 aber dein Wagen ist ja auch schon älter.

    Vorausgesetzt die elektrische Schaltung ist konform zur Verordnung und nicht mit dem Fernscheinwerferschalter kombiniert, würde ich den Schalter mit einem Zusatzschild wie diesem versehen:
    [​IMG]

    ***...Hab ihn gefunden:
    StVZO §49a: Lichttechnische Einrichtungen, > (verkehrsportal.de)
    Sollte er auf diesen §49a hinweisen, erkläre daß dein Wagen nicht als LoF oder Polizei zugelassen ist auf welche der § verweist.

    Merke: Deine Arbeitsscheinwerfer sind keine "Lichttechnischen Einrichtungen" sondern "Zusätzliche Scheinwerfer"

    Gruß Werner
     
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